Ableseservice

Jeweils zum Ende eines Abrechnungsjahres ist die Ablesung der Wasser- und Wärmezähler erforderlich. Über den Ablesetermin wird die Hausverwaltung mindestens 14 Tage vorher schriftlich informiert. Zeitgleich bringen wir im Hausflur einen Hausaushang zur Terminankündigung an.

  • nur eigene Mitarbeiter - keine Subunternehmer - keine fremden Ableser
  • schriftliche Ablesequittung der Zählerstände für den Wohnungsnutzer

Alle abgelesenen Werte finden sich auf der Einzelabrechnung des Wohnungsnutzers und am Ende der Gesamtabrechnung für den Hausverwalter zur späteren Kontrolle wieder.

 

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