
Eine Heizkostenabrechnung muss übersichtlich gestaltet sein und für den durchschnittlichen, nicht juristisch oder betriebswirtschaftlich geschulten Laien verstandlich und nachvollziehbar sein (OLG Schleswig, Rechtsentscheid vom 04.10.1990).
Die Heizkostenabrechnung einer Liegenschaft besteht aus einer Gesamtabrechnung als Überblick für die Hausverwaltung und der Einzelabrechnung fur die jeweiligen Wohnungsnutzer.
Wir melden uns zur jährlichen Ablesung an. Bei Selbstablesung senden wir Ihnen rechtzeitig die vorbereiteten Ableseformulare für Ihre Wasser und Wärmezähler zu. Gleichzeitig erhalten Sie von uns vorgefertigte Formulare zur Eintragung aller im vergangenen Abrechnungszeitraum angefallenen Heizkosten.
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