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Die Ablesung der Wasser- und Wärmezähler einer Liegenschaft kann durch unsere eigenen Mitarbeiter erfolgen. Es ist aber auch möglich, die Zählerstände selbst abzulesen. Selbstverständlich werden hier die Kosten für das Ablesen oder eine Anfahrt zur Liegenschaft gutgeschrieben. Beachten Sie hierzu bitte unsere aktuelle Gebührenpreisliste.
Wenn Sie selbst ablesen möchten, können Sie uns mitteilen, an welche Anschrift wir die Ableseformulare senden sollen. Dies kann die Hausverwaltung, der Eigentümer, ein Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft, oder einer anderen Person des Vertrauens sein.
Die Vorteile der Selbstablesung liegen klar auf der Hand:
- Kein Betreten der Wohnung durch unsere Ableser. Die ablesende Person ist bekannt.
- Keine Terminvorgabe durch uns. Kein Warten zu unpassenden Zeiten.
- Ablesung auch Abends oder am Wochenende möglich. Freie Termingestaltung.
- Mehr Eigenverantwortung und bessere Kontrolle der abgelesenen Werte.
- Anfahrts- und Ablesekosten entfallen.
Die Ableseformulare sind vorab bereits mit allen uns bekannten Daten ausgefüllt. Es ist nur der aktuelle Zählerstand abzulesen und einzutragen. Mit der Unterschrift der ablesenden Person und des Wohnungsnutzers wird die Richtigkeit der abgelesenen Werte bestätigt. Ein Durchschlag der Ablesekarte verbleibt zur späteren Kontrolle beim Wohnungsnutzer. Die ausgefüllten Ablesekarten sind dann mit den restlichen Formularen an uns zurück zu senden.
Die uns zugesandten Ablesekarten werden von uns kontrolliert. Jeder abgelesene Wert wird auf Plausibilität und wenn vorhanden, anhand der letztjährigen Werte überprüft. Wenn einzelne Daten unklar bleiben, kann mit der ablesenden Person Rücksprache gehalten werden oder durch unseren Mitarbeiter eine Kontrolle des entsprechenden Messgerätes vorgenommen werden.
Da Wasser- und Wärmezähler einer gesetzlichen Eichpflicht unterliegen, müssen diese Geräte in regelmäßigen Abständen nachgeeicht werden. Diese Nacheichung erfolgt durch das Austauschen der Messgeräte. Die von uns zum Zeitpunkt der Auswechslung festgestellten Messwerte ermöglichen eine abschließende Kontrolle der in früheren Zeiträumen abgelesenen Zahlerstände.
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