
Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, in dem die berechneten Kosten angefallen und etwaige Vorauszahlungen geleistet worden sind. Er grenzt die angefallenen Kosten ein. Nur der Brennstoff, der im Abrechnungszeitraum verbraucht worden ist, darf in Rechnung gestellt werden. Auch dürfen nur die Heiznebenkosten berechnet werden, die im Abrechnungszeitraum angefallen sind.
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