Gemeinschaftsräume

Neu geregelt ist, dass ab dem Abrechnungsjahr, das nach dem 30. September 1989 beginnt, der Wärmeverbrauch in Gemeinschaftsräumen, wie Flure, Treppenhäuser, Trockenräume, nicht mehr gesondert erfasst werden muss. Das wird damit begründet, dass der auf diese Räume entfallende Energieanteil relativ gering ist. Er wird auf 2 bis 3 % des Gesamtverbrauchs eines Gebäudes geschätzt. Die Verordnung verbietet dem Gebäudeeigentümer andererseits nicht, auch für derartige Gemeinschaftsräume eine gesonderte Verbrauchserfassung zu vereinbaren.

Wenn der Wasser- und Energieverbrauch von Gemeinschaftsräumen nicht gemessen wird, erhöht dies den Einheitenpreis der Verbrauchskosten für Warmwasser und Heizung der Wohnungen geringfügig. Die in den Gemeinschaftsräumen angefallenen Kosten werden so automatisch verbrauchsabhängig auf die jeweiligen Wohnungen der Liegenschaft verteilt.

 

Nutzen Sie unsere Preisanfrage für Wasserzähler, Wärmezähler und/oder die Heizkostenabrechnung.
Wir liefern Wasser- und Wärmezähler von namhaften deutschen Herstellern zum absolut günstigen Preis.
Die Heizkostenabrechnung kann mit Ableseservice oder auch mit Selbstablesung angeboten werden.

Preisanfrage

emblem-euro

Nutzen   Sie   unser
Onlineformular zur Preisanfrage.

Wasserzähler, Wärmezähler und die  Heizkostenabrechnung  zum absolut   günstigen   Preis.

Kunden Login