Lexikon

In unserem Bereich "Lexikon" werden immer wieder kehrende Begriffe zum Thema Heiz- und Nebenkostenabrechnung ausführlich erklärt. Wenn Fragen offen bleiben, können Sie auch gerne per Email Kontakt aufnehmen.

Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, in dem die berechneten Kosten angefallen und etwaige Vorauszahlungen geleistet worden sind.

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Eichgesetz

Wärmezähler sowie Warm- und Kaltwasserzähler sind Messgeräte, die der Eichpflicht unterliegen. Die entsprechenden Nacheichungstermine müssen

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Einsichtsrecht

Der Gebäudeeigentümer braucht seiner Abrechnung keine Belege beizufügen. Zum Prüfungsrecht des Nutzers gehört jedoch das Recht auf Einsicht in die Belege.

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Fristen

Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss der Vermieter die Abrechnung der Heiz- und Hausnebenkosten vorlegen.

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Gemeinschaftsräume

Neu geregelt ist, dass ab dem Abrechnungsjahr, das nach dem 30. September 1989 beginnt, der Wärmeverbrauch in Gemeinschaftsräumen, wie Flure, Treppenhäuser,

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Heizgradtage

Die Grad-Tag-Zahlen basieren auf der Feststellung, dass im langjährigen Durchschnitt pro Monat ein bestimmter Anteil der Gesamtwärme verbraucht wird.

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Vorauszahlungen

Der Gebäudeeigentümer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf die Nebenkosten angemessen Vorauszahlungen zu verlangen.

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