
Wenn einmal, etwa bei Mieterwechsel, die Ablesung der Wasserzähler einer Wohnung vergessen wurde, muss der gesamte Jahresverbrauch für Warm- und Kaltwasser anhand der Nutzungstage des alten und des neuen Mieters der Wohnung errechnet (aufgeteilt) werden. Sicherlich trifft diese Aufteilung nicht genau den tatsächlichen Verbrauch der beiden Nutzer.
Anders gestaltet sich die Lage bei Wärmezählern, da diese über ein elektronisches Rechenwerk verfügen. Diese Rechenwerke speichern je nach Hersteller die Werte der letzten 14 bis 16 Monate. Hier kann am Wärmezähler zu jeder Zeit ein Wert des vergangenen Jahres (und darüber hinaus) nachträglich ausgelesen werden.
Wie diese Werte ausgelesen werden können, ist in den jeweiligen Bedienungsanleitungen nachzulesen.
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