
Wenn Wärmezähler zum Einsatz kommen, kann die Heizkostenabrechnung prinzipiell auch vom Hauseigentümer oder Hausverwalter selbst vorgenommen werden. Die Vorgehensweise hierfür ist in der Heizkostenverordnung und der Betriebskostenverordnung gesetzlich geregelt.
Da hier jedoch viele gesetzliche Vorgaben, welche sich zudem ändern können, berücksichtigt werden müssen, raten wir von der Selbstabrechnung ab. Wer sich nicht ständig mit dieser Arbeit beschäftigt, hat hier am Jahresende einen unverhältnismäßig hohen Aufwand zu bewältigen.
Der eigentliche Grund, die Abrechnung nicht selbst vorzunehmen, liegt jedoch darin begründet, dass Mieter oft ein starkes Misstrauen dem Eigentümer gegenüber haben, wenn dieser selbst abrechnet. Schnell wird der Vorwurf geäußert, der Eigentümer sei in der Berechnung der Heiz- und Nebenkosten nicht neutral oder etwa wegen Unkenntnis falsch vorgegangen.
Wenn Sie die Kontrolle über die Abrechnung der Heizkosten dennoch nicht ganz aus der Hand geben wollen, empfehlen wir die Vergabe der Heizkostenabrechnung an uns. Im Gegensatz zu anderen Abrechnungsunternehmen, bieten wir neben der Ablesung durch unsere Ableser die Selbstablesung der Messgeräte an und berücksichtigen dies in Form einer Gutschrift auch in der späteren Berechnung unserer Leistungen.
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