
Alternativ zum Kauf von Wasser- und Wärmezählern bieten wir auch die Miete der Messgeräte. Diese Form der Finanzierung wird von unseren Kunden dem Kauf oft vorgezogen und bietet dem Bauherren bzw. dem späteren Betreiber einer Wohnanlage beachtliche Vorteile:
Damit bei Neubauten die Übernahme und Kostenumlage eines Mietvertrags durch künftige Wohnungseigentümer bzw. Mieter gewährleistet ist, muss folgendes beachtet werden:
Bei bestehenden Wohnanlagen muss der Gebäudeeigentümer folgendes beachten, sofern noch keine mietvertragliche Regelung zur Umlage der Kosten für die Messgerätemiete besteht:
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